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Informationen für gesetzlich Versicherte

Ergotherapie ist ein Heilmittel und muss vor Therapiebeginn immer von Ihrem Arzt verordnet werden. 

 

Für jede Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenkasse wird eine Rezeptgebühr von 10 Euro berechnet. (ab der Vollendung des 18. Lebensjahres) Dies ist im Sozialgesetzbuch V geregelt. 

 

Gesetzlich Versicherte müssen 10 % der Behanlungskosten selbst tragen. Dieser Eigenanteil ist mit Beginn der Heilmittlverordnung zu leisten, wir erstellen Ihnen eine Rechnung, die sie uns begleichen. 

 

Sind Sie von Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit, entstehen Ihnen keine Kosten und wir rechnen komplett mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. 

 

Zur Zeit sind unsere Plätze für gesetzlich Versicherte alle belegt und wir führen schon seit einigen Monaten eine Warteliste. Zur Zeit haben wir nun noch einige wenige Plätze für Privatversicherte frei. 

 

Es ist möglich, dass Sie sich eine Privatverordnung durch Ihren Arzt ausstellen lassen, wir würden dann mit Ihnen eine Honorarvereinbarung erstellen und Ihnen unserer Leistungen privat in Rechnung stellen. Evtl. haben Sie die Mögichkeit, sich die Kosten (ggf. anteilig) dafür von der gesetzlichen Krankenkasse erstatten zu lassen, durch das sog. Kostenerstattungsverfahren (bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse; ein Nachweis, dass Sie schon lange auf der Warteliste einer Ergotherapiepraxis stehen, kann Ihnen helfen, ihre Krankenkasse in die Pflicht zu nehmen.)