zurück

wir sind weiter für Sie/euch da!

Wir sind weiter für Sie/euch da!

Die ergotherapeutischen Praxen bleiben weiter geöffnet!

Mit der Ausstellung einer ärztlichen Verordnung für die Ergotherapie hat ihre Ärztin/ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit bereits bescheinigt! Daher bleiben ergotherapeutische Behandlungen weiter möglich!